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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Julian Kienzl BSc.

Wiener Straße 10a · 8020 Graz

UID: ATU82652826

Website: jkienzl.com

Stand: 3. September 2025

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1

Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen von Julian Kienzl Bsc. (nachfolgend „Agentur“) gegenüber Unternehmern iSd § 1 UGB (B2B).

Gegenüber Verbrauchern (B2C) gelten sie nur, soweit gesetzlich zulässig und ggf. ergänzt durch besondere Bestimmungen.

1.2

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.3

Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung dieser AGB.

Änderungen werden dem Kunden mit angemessener Frist bekanntgegeben; sie gelten als genehmigt, sofern der Kunde nicht binnen 14 Tagen ab Zugang schriftlich widerspricht.

1.4

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

2. Vertragsgegenstand

2.1

Die Agentur erbringt Leistungen in den Bereichen Webdesign, Software-Entwicklung für Websites/Webanwendungen, Wartung & Support, Hosting & Domains sowie Marketing- und Beratungsleistungen (u.a. SEO, SEA, Social Media, Content-Produktion, E-Mail-Marketing).

2.2

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Leistungsbeschreibung, Auftragsbestätigung und etwaigen Zusatzvereinbarungen („Vertragsunterlagen“).

Zeichnungen, Skizzen, Mockups, Demos, Pflichtenhefte und sonstige Unterlagen dienen der Leistungsbeschreibung.

3. Angebote, Vertragsschluss, Pitch/Ideenschutz

3.1

Angebote der Agentur sind – sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet – freibleibend und 30 Tage gültig.

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur oder konkludent durch Leistungserbringung zustande.

3.2

Wird die Agentur vor Vertragsschluss zur Erstellung eines Konzepts/Entwurfs („Pitch“) eingeladen, entsteht ein eigenständiges, entgeltliches Vertragsverhältnis.

Inhalte und Ideen aus Präsentationen sind urheber- und/oder leistungsschutzrechtlich geschützt.

Jede Nutzung außerhalb eines Hauptvertrags setzt die vorherige schriftliche Zustimmung der Agentur voraus und ist vergütungspflichtig.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1

Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte (Texte, Bilder, Videos, Logos, Fonts), Zugänge (z.B. Hosting, CMS, Dritt-Tools) und Freigaben rechtzeitig, vollständig und in geeigneten Formaten zur Verfügung und benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson.

4.2

Der Kunde ist für Rechte-Clearing und Rechtmäßigkeit gelieferter Inhalte verantwortlich (insb. Urheber-, Marken-, Kennzeichen-, Persönlichkeits-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht).

Er stellt die Agentur diesbezüglich frei und unterstützt bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter.

4.3

Von der Agentur vorgelegte Leistungen (Entwürfe, Prototypen, Korrekturabzüge, Test-Links, Releases) sind vom Kunden innerhalb von 5 Werktagen zu prüfen und schriftlich freizugeben.

Erfolgt keine Rückmeldung, gelten sie als genehmigt („Genehmigungsfiktion“), sofern hierauf hingewiesen wurde.

4.4

Verzögerungen und Mehraufwände infolge unrichtiger, unvollständiger oder verspäteter Kundenangaben bzw. -mitwirkungen gehen zu Lasten des Kunden und berechtigen die Agentur zur Anpassung von Terminen und Vergütung.

5. Leistungen Webdesign & Entwicklung; Abnahme

5.1

Sofern nicht anders vereinbart, umfasst ein Webprojekt bis zu zwei Korrekturschleifen pro Meilenstein (z.B. Design, Inhalte, Funktion).

Weitergehende Änderungen werden nach Aufwand abgerechnet.

5.2

Nach Fertigstellung stellt die Agentur eine Abnahmeversion bereit.

Der Kunde testet innerhalb von 10 Werktagen.

Die Abnahme darf nur wegen wesentlicher Mängel verweigert werden.

Mit Abnahme oder produktiver Nutzung gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht.

5.3

Open-Source-Komponenten.

Die Agentur setzt zur Leistungserbringung Open-Source-Software nach den jeweiligen Lizenzen (u. a. MIT, BSD, Apache-2.0) ein.

Bei Übergabe von Quellcode stellt die Agentur die jeweils erforderlichen Lizenz- und Urheberhinweise („Third-Party Notices“) bereit.

Eigentum an Open-Source-Komponenten wird nicht übertragen; deren Nutzung richtet sich ausschließlich nach den zugehörigen Lizenzen.

Die Agentur ist berechtigt, einzelne Komponenten durch funktionsgleiche Alternativen zu ersetzen, soweit hierdurch der Vertragszweck gewahrt bleibt.

6. Wartung & Support (Managed Websites)

6.1

Sofern vereinbart, erbringt die Agentur Wartungsleistungen wie Software-Updates (Core/Module/Add-ons), Sicherheits-Patches, Monitoring, kleinere inhaltliche Anpassungen und technische Unterstützung im vereinbarten Umfang („Serviceplan“).

6.2

Wartungsfenster und Updates können zu kurzfristigen Einschränkungen führen.

Der Kunde ist verpflichtet, etwaige eigene Anpassungen/Integrationen vorab abzustimmen und Staging-Zugänge zu gewähren.

7. Hosting & Domains

7.1

Leistungsumfang.

Die Agentur kann Hosting (Webspace, Datenbanken, SSL, E-Mail, CDN) auf eigener oder fremder Infrastruktur (Subunternehmer/Reseller) bereitstellen.

Der konkrete Umfang, Speicher/Traffic-Limits, Mail-Kontingente und Zusatzleistungen ergeben sich aus dem Angebot.

7.2

Verfügbarkeit.

Angestrebte monatliche Verfügbarkeit: 99,5 %.

Ausgenommen sind geplante Wartungen (Ankündigung mind. 24h vorher), Notfall-Wartungen, Ausfälle durch Dritte/Höhere Gewalt, Kundeneinwirkungen sowie Zeiten außerhalb des Verantwortungsbereichs der Agentur.

8. Marketing-Leistungen (SEO/SEA/Social/Content)

8.1

Die Agentur schuldet fachgerechte Beratung und Durchführung, jedoch keine bestimmte Platzierung, Reichweite, Konversionsrate oder Werbewirkung.

Plattformbetreiber (z.B. Suchmaschinen, Social-Media-Plattformen) können Inhalte jederzeit ablehnen, einschränken oder entfernen.

Budget- und Mediakosten trägt der Kunde (sofern nicht anders vereinbart) und bezahlt diese regelmäßig im Voraus.

8.2

Werbekonten, Pixel, Tracking und Zugänge werden – sofern praktikabel – im Eigentum des Kunden angelegt.

Nutzungsrechte an Kampagnen-Strukturen, Creatives und Daten richten sich nach Ziff. 11.

9. Termine, Lieferfristen

9.1

Termine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

Bei unverschuldeten Hindernissen (höhere Gewalt, Ausfall von Dritt-Diensten, Streik, Strom/Netz-Störungen, behördliche Anordnungen) verlängern sich Fristen um die Dauer der Beeinträchtigung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.

10. Vergütung, Nebenkosten, Kostenvoranschläge

10.1

Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher USt.

Mangels anderer Vereinbarung gilt Abrechnung nach Aufwand (Zeitnachweis) zu den jeweils gültigen Stundensätzen der Agentur.

11. Zahlung, Fälligkeit, Aufrechnung

11.1

Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen fällig.

Bei Zahlungsverzug fallen gesetzliche Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte sowie notwendige Mahn- und Inkassospesen an.

12. Eigentums- und Rechtevorbehalt, Nutzungsrechte

12.1

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben gelieferte Waren/Quellmaterialien im Eigentum der Agentur; an Leistungen (Designs, Code, Texte, Konzepte) werden einfache, nicht exklusive Nutzungsrechte für den vereinbarten Zweck eingeräumt – vorbehaltlich vollständiger Zahlung.

13. Gewährleistung

13.1

Der Kunde hat Leistungen unverzüglich zu prüfen und Mängel binnen 8 Tagen ab Lieferung/Abnahme schriftlich zu rügen; verdeckte Mängel binnen 8 Tagen ab Entdeckung.

14. Haftung

14.1

Die Agentur haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

15. Datenschutz, Datenverarbeitung im Auftrag (AVV)

15.1

Die Parteien beachten die geltenden Datenschutzvorschriften (insb. DSGVO, DSG).

Ein Datenschutzhinweis der Agentur ist auf der Homepage abrufbar.

16. Social-Media- und Plattformrichtlinien

16.1

Die Leistungen unterliegen den Richtlinien der jeweiligen Anbieter (z.B. Social-Media-Plattformen, Suchmaschinen).

Diese können Inhalte ohne Angabe von Gründen ablehnen, einschränken oder löschen.

17. Einsatz von Subunternehmern / Fremdleistungen

17.1

Die Agentur darf Leistungen ganz oder teilweise durch geeignete Subunternehmer erbringen.

Diese werden sorgfältig ausgewählt.

18. Laufzeit und Kündigung (Wartung/Hosting/Retainer)

18.1

Sofern nicht anders vereinbart, haben Wartungs-, Hosting- und Marketing-Retainer-Verträge eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängern sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Laufzeitende schriftlich gekündigt werden.

19. Vertraulichkeit, Referenzen

19.1

Die Parteien behandeln Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich.

20. Schlussbestimmungen, Recht, Gerichtsstand

20.1

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG).

Anhang A: Service Level

A1

Verfügbarkeit (Monatsmittel): Ziel 99,5 %.

A3

Wiederherstellungszeiten: Best-Effort; priorisiert nach Auswirkung.

Anhang B: Content- und Compliance-Checkliste

Impressum/Datenschutzerklärung geliefert und freigegeben

Cookie-Banner/Consent-Management eingerichtet

Bild-/Font-Lizenzen dokumentiert

Anhang C: Third-Party Notices (Open-Source)

Payload CMS — MIT License. Copyright (c) Payload CMS. Lizenztext: https://github.com/payloadcms/payload/blob/main/LICENSE

Next.js — MIT License. Copyright (c) Vercel, Inc. Lizenztext: https://github.com/vercel/next.js/blob/canary/license.md

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